Gremien
Diözesanvorstand |
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Der BDKJ Diözesanvorstand leitet die BDKJ Diözesanstelle und vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Kirche, Staat und Gesellschaft. Er ist für die Dauer von drei Jahren gewählt. | |
Diözesanversammlung |
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Die Diözesanversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des BDKJ Berlin. Sie trifft grundlegende Entscheidungen über die Aufgaben des Diözesanverbandes. Die Diözesanversammlung tagt mindestens einmal jährlich. | |
Diözesankonferenz der Jugendverbände |
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Die Konferenz der Jugendverbände (KJV) berät die Diözesanversammlung und den Diözesanvorstand. Sie wird jeweils vom Diözesanvorstand einberufen und geleitet und tagt mindestens einmal jährlich. | |
Diözesanausschuss |
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Der Diözesanausschuss ist das wichtigste beschlussfassende Gremium zwischen den Diözesanversammlungen. Die Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt. | |
Wahlausschuss |
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Der Wahlausschuss ist für die Kandidat*innensuche für Wahlämter zuständig, bereitet diese vor und moderiert sie auch. | |
Ausschuss zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt |
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Die Aufgaben des Ausschusses bestehen in der inhaltlichen Ausrichtung des Aufarbeitungsprozesses und der Klärung des Verfahrens zur Aufarbeitung. Die konkrete Aufarbeitung wird an ein externes Team übergeben. Darüber hinaus entwickelt der Ausschuss Handlungsempfehlungen für die Arbeit des BDKJ Berlin, die sich aus dem Aufarbeitungsprozess ergeben. | |
Satzungsausschuss |
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Der Satzungsausschuss beschäftigt sich mit Fragen zu Diözesanordnung und Geschäftsordnung. | |
Trägerwerk e.V. |
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Das BDKJ Trägerwerk Berlin e.V. ist der Rechts- und Vermögensträger des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözese Berlin. | |