Gremien
Diözesanvorstand
Der ehrenamtliche BDKJ Diözesanvorstand leitet die BDKJ Diözesanstelle und vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Kirche, Staat und Gesellschaft. Er ist für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Diözesanversammlung
Die Diözesanversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des BDKJ Berlin. Sie trifft grundlegende Entscheidungen über die Aufgaben des Diözesanverbandes. Die Diözesanversammlung tagt mindestens einmal jährlich.
Diözesankonferenz der Jugendverbände
Die KJV berät die Diözesanversammlung und den Diözesanvorstand. Sie wird jeweils vom Diözesanvorstand einberufen und geleitet und tagt mindestens einmal jährlich.
Diözesanausschuss
Der Diözesanausschuss ist das wichtigste beschlussfassende Gremium zwischen den Diözesanversammlungen. Die Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt.
Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Die Aufgaben der Kommission bestehen in der inhaltlichen Ausrichtung des Aufarbeitungsprozesses und der Klärung des Verfahrens zur Aufarbeitung. Die konkrete Aufarbeitung wird an ein externes Team übergeben. Darüber hinaus entwickelt die Kommission Handlungsempfehlungen für die Arbeit des BDKJ Berlin, die sich aus dem Aufarbeitungsprozess ergeben.
Trägerwerk e.V.
Das BDKJ Trägerwerk Berlin e.V. ist der Rechts- und Vermögensträger des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözese Berlin.
Satzungsausschuss
Der Satzungsausschuss beschäftigt sich mit Fragen zu Diözesanordnung und Geschäftsordnung.
Wahlausschuss
Der Wahlausschuss ist für die Kandidat*innensuche für Wahlen zuständig und bereitet diese vor.