Gremien
Diözesanvorstand |
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Der BDKJ Diözesanvorstand leitet die BDKJ Diözesanstelle und vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Kirche, Staat und Gesellschaft. Er ist für die Dauer von drei Jahren gewählt. | |
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Diözesanversammlung |
Die Diözesanversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des BDKJ Berlin. Sie trifft grundlegende Entscheidungen über die Aufgaben des Diözesanverbandes. Die Diözesanversammlung tagt mindestens einmal jährlich. | |
Diözesankonferenz der Jugendverbände |
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Die Konferenz der Jugendverbände (KJV) berät die Diözesanversammlung und den Diözesanvorstand. Sie wird jeweils vom Diözesanvorstand einberufen und geleitet und tagt mindestens einmal jährlich. | |
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Diözesanausschuss |
Der Diözesanausschuss ist das wichtigste beschlussfassende Gremium zwischen den Diözesanversammlungen. Die Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt. | |
Wahlausschuss |
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Der Wahlausschuss ist für die Kandidat*innensuche für Wahlämter zuständig, bereitet diese vor und moderiert sie auch. | |
Satzungsausschuss |
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Der Satzungsausschuss beschäftigt sich mit Fragen zu Diözesanordnung und Geschäftsordnung. | |
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Trägerwerk e.V. |
Das BDKJ Trägerwerk Berlin e.V. ist der Rechts- und Vermögensträger des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözese Berlin. | |