Maßnahmen-Förderung
Schritt-für-Schritt zu deiner Maßnahmen-Förderung
Hier findet Ihr alle Informationen und Formulare nach Bereichen sortiert, die Ihr für eine Förderung Eurer Veranstaltungen benötigt.
Momentan sind keine Kurse zur Planung und Abrechnung von Maßnahmen. Wendet Euch bei Interesse oder weiteren Fragen an Cordula Dinter.
1. Vorjahresplanung
Bitte teilt uns zum Ende jeden Jahres mit, welche Maßnahmen Ihr im kommenden Jahr fördern lassen wollt.
Das entsprechende Dokument für das Jahr 2023 wird in Kürze hier zum Download bereitstehen!
2. Vor deiner Veranstaltung
Vor Deiner Veranstaltung musst du für jede Veranstaltung das allgemeine Antragsformular ausfüllen und an Cordula Dinter senden. Dieses Formular benötigt Ihr für alle Maßnahmen – außer für die Religiöse Bildung.
Zudem können dir folgende Dokumente bei der Durchführung deiner Veranstaltung helfen. Diese dienen NUR als Hilfe und müssen NICHT eingereicht werden.
3. Während/Nach deiner Veranstaltung
Arbeite Dich anhand der Checkliste durch, ob Du alle Unterlagen für Deine Maßnahmen-Förderung beisammen hast. Wenn Du mit Deiner Abrechnung fertig bist, reichst Du diese bei Cordula Dinter ein.
Folgend findest du für das jeweilige Bundesland alle Dokumente, die Du für die Abrechnung benötigst.
Berlin |
Brandenburg |
Mecklenburg-Vorpommern |
---|---|---|
Sachberichtsregister |
Sachberichtsraster | |
Teilnahmeliste |
Teilnahmeliste |
Teilnahmeliste |
Verwendungsnachweise |
Belegliste | Auswertungsbogen |
Honorarbeleg | Honorarbeleg | |
Fahrtkostenbeleg | Fahrtkostenabrechnung | |
Nachweis für Privatunterkünfte | ||
Richtlinie und Arbeitshilfe |
Erzbistum Berlin
Internationale Begegnungen
Unterstützungspartner für internationale Begegnungen findet Ihr hier.
4. Weitere hilfreiche Unterlagen
Unterlagen für Finanzverantwortliche
Hier findet ihr hilfreiche Unterlagen für die Führung und Organisation eurer Finanzen:
- Information Abrechnungen und Belege
- Vorlage Girokonto-Abrechnung
- Vorlage Barkasse Abrechnung
- Routinestandard für Belege und Abrechnung von Maßnahmen
Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können seit dem 1.4.2011 zusätzliche Leistungen für „Bildung und Teilhabe“ erhalten.