Diözesanvorstand
Der Diözesanvorstand leitet den BDKJ, seine Einrichtungen und Unternehmungen im Rahmen der Diözesanordnung und der Beschlüsse der Diözesanorgane.
Dem Diözesanvorstand, der für die Dauer von drei Jahren gewählt ist, gehören zwei weibliche* und zwei männliche* Mitglieder an, von denen eine*r die Geistliche Leitung des Diözesanverbandes ist.
Die Zuständigkeiten im BDKJ Diözesanvorstand sind hier zu finden.
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