Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Der BDKJ Berlin sieht sich in der Verantwortung, zusätzlich zu der bestehenden Präventions- und Interventionsarbeit, in der Vergangenheit liegende Fälle sexualisierter Gewalt zu bearbeiten. Im Rahmen eines Aufarbeitungsprozesses werden die Erfahrungen und das Leid Betroffener (vergangenen) Unrechts anerkannt und bestehende Haltungen und Strukturen, die sexualisierte Gewalt begünstigt haben, hinterfragt, damit zukünftiges Unrecht verhindert werden kann.
Das Thema Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Strukturen der katholischen Kirche ist in Deutschland seit 2010 ein Thema, das zunehmend an öffentlicher Bedeutung gewonnen hat. Doch nicht nur in Strukturen der Amtskirche geschieht sexualisierte Gewalt. Dies zeigt unter anderem die im Januar 2023 veröffentlichte Vorstudie des BDKJ Bundesverbandes: https://www.bdkj.de/aufarbeitung/vorstudie-aufarbeitung-sexualisierter-gewalt. Auch wir als Jugendverbände müssen uns kritisch mit unseren Strukturen auseinandersetzen. Aus diesem Grund wurde im BDKJ Berlin zwischen März 2022 und März 2024 eine Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt eingesetzt, deren Aufgabe die Vorbereitung eines Aufarbeitungsprozesses war. Ihr Arbeit wird seit März 2024 von dem neu eingesetzten Ausschuss zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt fortgeführt.
Ausschuss zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
2024 wurde durch die Diözesanversammlung ein Ausschuss zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gewählt.