Diözesankonferenz der Jugendverbände
Die Diözesankonferenz der Jugendverbände berät die Diözesanversammlung und den Diözesanvorstand.
Sie beschließt in alleiniger Zuständigkeit über:
- Fragen, die ausschließlich das Verhältnis der Jugendverbände untereinander betreffen,
- die Verteilung der Stimmen der Jugendverbände für die Diözesanversammlung und
- die Verteilung der den Jugendverbänden pauschal zur Verfügung gestellten öffentlichen und kirchlichen Zuschüsse.
Außerdem berät sie vor der Neuaufnahme von Jugendverbänden in den BDKJ Berlin.
Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesankonferenz der Jugendverbände sind:
- 2 Vertreter*innen der Leitung jedes stimmberechtigten Jugendverbandes und
- 2 stimmberechtigte Mitglieder des Diözesanvorstandes.
Beratende Mitglieder der Diözesankonferenz der Jugendverbände sind:
- die übrigen Leitungen der stimmberechtigten Jugendverbände,
- die Jugendverbände mit beratender Stimme,
- die übrigen Mitglieder des Diözesanvorstandes und
- die Referent*innen und Geschäftsführung des BDKJ Berlin.
Die Diözesankonferenz der Jugendverbände wird vom Diözesanvorstand einberufen und geleitet. Die Diözesankonferenz der Jugendverbände tagt mindestens einmal jährlich.